Seit dem 01.07.1998 gibt es für Brautpaare keine Pflicht mehr auf dem Standesamt Trauzeugen zu benennen, dennoch halten viele Paare an dieser schönen Tradition fest, indem sie der besten Freundin/ dem besten Freund oder nahen Familienangehörigen diese Aufgabe übertragen. Man darf es als Wertschätzung und Ehre empfinden, wenn man von ihnen gefragt wird, Trauzeuge zu sein. Generell kann man jedoch sagen, dass die Trauzeugen lebenslange Vertraute und Berater des Brautpaares sein sollten. Die weiteren Aufgaben der Trauzeugen sind weit gefächert. Die beliebteste und wichtigste Aufgabe des Trauzeugen/in ist die Organisation des Junggesellen/Junggesellinnenabschieds.
In der katholischen Kirche dagegen sind sie nach wie vor zwingend vorgeschrieben, wie auch bei einer islamischen Trauung.
Dennoch gibt es fast auf jeder Freien Trauung auch Trauzeugen. In der Zeremonie der Eheschließung im Rahmen der Freien Trauung kann man mehrere Trauzeugen für die Braut und natürlich auch für den Bräutigam bestimmen.