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Anmeldung zur Eheschließung

Altertümliche Heiratsurkunde auf einem Tisch mit sehr alten Schwarz-weiß Fotos im Vordergrund

Die Anmeldung zur Eheschließung müssen heiratswillige Paare beim Standesamt ihres Wohnortes vornehmen. Das ist jedoch frühestens sechs bzw. aktuell zwölf Monate vor der geplanten Heirat möglich, z.b. durch eine Eintragung in den Traukalender der Stadt. Ihr müsst dafür eine beglaubigte Abschrift aus eurem Geburtenregister mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsortes vorlegen. Diese Dokument darf aber nicht älter als 6 Monate alt sein. Natürlich müsst ihr auch euren Personalausweis oder Reisepass zur Trauung mitbringen. Außerdem braucht ihr eine erweiterte Meldebescheinigung, die den Familienstand enthält. Allerdings braucht ihr diese Bescheinigung nur, falls ihr nicht in der Stadt heiratet, in der ihr gemeldet seid.

Anmeldung zur Eheschließung vor 1998

Vor dem Jahr 1998 mussten Paare dafür das Aufgebot bestellen, es gab einen öffentlichen Aushang. Dadurch sollten Rechte oder Ansprüche Dritter aufgedeckt werden, die einer möglichen Eheschließung im Weg gestanden hätten.

Heutzutage reicht es, die Anmeldung rechtzeitig beim Standesamt einzureichen. Das geht in den meisten Fällen auch online. Telefonisch oder persönlich können jedoch alle noch offenen Fragen besser geklärt werden. Auch die Frage, ob man sich in einem Trauzimmer des Amtes oder in einer der Außentraustellen der jeweiligen Stadt das Ja-Wort geben möchte, sollte rechtzeitig vorher geklärt werden.